Wartung von Feuerlöschern

Der Schutz von Mensch, Gebäude und Umwelt nimmt einen wichtigen Part in der täglichen Arbeit ein. Daher ist es wichtig, dass Ihre Brandschutzanlagen stets geprüft und einsatzfähig sind. Bei uns schauen wir uns nicht nur Ihren Feuerlöscher an, wir warten Ihn sorgfältig und nachhaltig. 

Verkauf von Feuerlöschern

Als Servicepartner von Gloria und Jockel Feuerlöschern können Sie bei uns neue Feuerlöscher kaufen oder direkt mieten.  




Die Wartung erfolgt dabei in unserem Service-Center oder direkt und bequem bei Ihnen vor Ort:


Welche Feuerlöschen müssen geprüft werden?

Prüffällige Feuerlöscher

Alle Feuerlöscher müssen bei der gewerblichen Nutzung alle 2 Jahren geprüft und gewartet werden. Dies umfasst tragbare Feuerlöscher und rollbare Feuerlöscher.

Für private Haushalte ist keine Wartung gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch empfehlen wir auch hier die Wartung, damit der Feuerlöscher im Falle eines Entstehungsbrandes funktionsfähig ist. 


Wann sind Feuerlöscher zu Warten? Welche Prüffristen gelten für Feuerlöscher?


Prüfplakette



Nach der DIN 14406-4 und DIN1866 müssen Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft und gewartet werden. Aufgrund von verschiedenen Verordnungen, kann das Prüfintervall kürzer sein. Dies ist z.B. bei Fahrzeugen und Omnibussen der Fall. Sollte der Feuerlöscher zwischenzeitlich ausgelöst werden, so muss dieser ebenfalls geprüft und nachgefüllt werden.

  •  nach der Auslösung des Löschers – Nachfüllen und Prüfen (Feuerlöscherprüfung)
  • nach 2 Jahren – Wartung und Funktionsprüfung (Feuerlöscherprüfung)
  • nach 10 Jahren – Festigkeitsprüfung beziehungsweise Druckprüfung (Feuerlöscherprüfung)
  • nach 20 bis 25 Jahren – fachgerechte Entsorgung des Feuerlöschers (Feuerlöscherprüfung)
  • nach Betätigung/Nutzung des Feuerlöschers 


Was wird bei der Feuerlöscherwartung geprüft?


Feuerlsöcher Innenansicht

Im ersten Schritt wird der äußere Gesamtzustand geprüft. So wird die Lackierung des Feuerlöschers begutachtet, es wird nach Rost und Dellen sowie nach defekten Teilen geschaut. Ein verformter oder ein durch Rost geschwächter Feuerlöscher steht unter hohem Druck und stellt somit eine Gefahr dar.

Im Zweiten Schritt erfolgt dann die Funktionsprüfung. Im Rahmen der Funktionsprüfungen der jeweiligen Feuerlöscherprüfung werden die Armaturen zum Auslösen, der Löschschlauch, die Düse und die Halterung getestet. 

Im Dritten Schritt erfolgt die Kontrolle des Innenraums und die Prüfung des Löschmittels. Verschleißteile werden ausgetauscht und der Feuerlöscher wird anschließend zusammengebaut und wieder funktionsfähig gemacht. 

Zuletzt erfolgt die Anbringung des Prüfnachweises sowie die Erstellung der Prüfdokumentation.



2-jähriger Instandhaltungsprüfung bei tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN 14406 Teil 4 und DIN1866

  • Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand, Sauberkeit und auf Fälligkeit der Prüffristen
  • Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
  • Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
  •  Prüfung der Lackierung auf z.B. Korrosion
  •  Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse
  • Kontrolle der Auslöseeinrichtungen
  • Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels und bei Auflade-Feuerlöschern des Treibgases
  • Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich Beschädigung und Gängigkeit
  •  Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit
  • Kontrolle auf Korrosionserscheinungen des Innenbehälters
  • Prüfung und Ersetzten von Dichtungen
  •  Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen
  • Feuerlöscherhalterung hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen
  • Kontrolle der Fahrtauglichkeit bei rollbaren Feuerlsöchern
  • Anbringung des Instandhaltungsaufklebers am Feuerlöscher
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeit 
  • Digitaler Wartungsbericht